Wer kann Mitglied werden?
Alle Menschen, die ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, können Mitglied werden. Das umfasst alle ArbeiterInnen, sei es angestellt, selbständig, freiberuflich, in Ausbildung, Schule, Studium, erwerbslos oder verrentet.
Wie und wo kann man eintreten?
Fülle einfach den Mitgliedsantrag aus und sende ihn ab. Wir werden uns dann bei Dir melden und einen Termin ausmachen für ein Gespräch mit dem zuständigen Sekretariat. Hier gehen wir auf Deine Fragen ein und möchten Dir einen Einblick in die Arbeit in der FAU geben. Bist Du aufgenommen, musst Du einen Mitgliedsbeitrag entrichten. Dieser beträgt ein Prozent Deines Nettolohns oder mindestens sieben Euro im Monat.
Für weitere Fragen oder nähere Informationen kannst du dich auch über Kontakt an unser Sekretariat wenden.
Mitgliedsantrag
Voraussetzungen:
- Ich bin Arbeiter*in. Gemeint sind alle Erwerbstätigen, Erwerbslosen, Lohnabhängigen, (Schein‑)Selbständigen, Auszubildenden und Rentner*innen.
- Ich bin kein*e Arbeitgeber*in. D.h. ich habe nicht die Möglichkeit, Arbeiter*innen einzustellen oder zu entlassen.
- Ich übe keine Tätigkeiten aus, die im Widerspruch zu den Zwecken und Zielen der FAU stehen.
- Ich unterstütze die Grundsätze der FAU und werde mich ihren Strukturen/Beschlüssen entsprechend verhalten.
Persönliche Daten
Die Angaben werden vertraulich behandelt!
Hier gibts den Mitgliedsantrag als PDF zum Download